Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ANGEBOT
Die Angebote von der Autosattlerei Toni Eberharter beziehen sich, wenn nicht anders beschrieben, auf die Dienstleistung und enthalten somit keine Kosten für Kurzwaren, Zubehör, Verpackung, Versand. Alle Preise sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer angegeben. Angebote sind, wenn nicht anders gekennzeichnet, unverbindlich und werden durch Auftragsbestätigung seitens der Autosattlerei Toni Eberharter gültig. Eine Verbindlichkeit ergibt sich für den Kunden durch eine schriftliche Angebotsbestätigung (§ 145 BGB). Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Schriftliche oder mündliche Angebote haben eine Gültigkeit von 4 Wochen. Danach müssen neue Angebote eingeholt werden. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Muster etc. werden vertraulich behandelt und keinem dritten zugänglich gemacht.
2. AUFTRAG
Die Auftragsbearbeitung beginnt wenn die Autosattlerei Toni Eberharter sämtliche dafür nötigen Informationen und Materialien wie Stoffe zur Verfügung stehen, sowie eine Vorkasse in Höhe von 50% des Rechnungsbetrags gezahlt sind.
Die Produktionszeit bzw. der Fertigungsvorgang beginnt am Tag nach Erhalt aller notwendigen Materialien und Informationen und dem Zahlungseingang.
3. ZAHLUNG UND ZAHLUNGSVERZUG
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer, nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann die Autosattlerei Toni Eberharter Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen der Autosattlerei Toni Eberharter auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer Verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet. Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden. Nach vier Wochen erfolgt der Mahnbescheid. Verzugszinsen werden angerechnet. Lieferungen sind bis zur Bezahlung des Kunden Eigentum von der Autosattlerei Toni Eberharter und können jederzeit zurück gefordert werden.
4. AUSLIEFERUNG
Die Auslieferung nimmt die Autosattlerei Toni Eberharter für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen, schriftlich übermittelten, Wunsch des Auftraggebers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten.
Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie von der Autosattlerei Toni Eberharter schriftlich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung des Auslieferungsterminsder Schriftform. Fällt der zugesagte Fertigstellungstermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Fertigstellungstermin automatisch auf den nächsten Werktag.
Betriebsstörung im Betrieb der Autosattlerei Toni Eberharter als auch in dem eines Zulieferers insbesondere Streik, sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Davon unberührt bleiben die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage.
5. REKLAMATION
Nach Erhalt der Ware gilt eine Reklamationszeit von 7 Tagen. Eine Reklamation nach Ablauf der 7 Tage ist ausgeschlossen.
6. Verwahrung, Versicherung
Vorlagen, Rohstoffe, Datenträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Diese Verwahrung bedarf der besonderen Vergütung. Die Autosattlerei Toni Eberharter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Daten werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt.
7. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht, soweit diese dem Vertragspartner zumutbar sind.
8. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und der Autosattlerei Toni Eberharter bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz von der Autosattlerei Toni Eberharter: Miesbach.
9. ANWENDBARES RECHT
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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